KStA und KR: Infotreffen für Freie in Köln

Wie geht es für Freie und Pauschalisten der Außenredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger (KStA) und Kölnischer Rundschau (KR) weiter? Was tun, wenn die Verlage M. DuMont Schauberg (MDS) und Heinen die Zusammenarbeit nun beenden? Dazu veranstaltete der DJV-NRW gemeinsam mit der dju in ver.di am Ende Mai einen gut besuchten Informationsabend in Köln. Die zentrale Botschaft: Jeder sollte sich von seiner Gewerkschaft oder einem Anwalt beraten lassen, ehe man irgendeiner Regelung zustimmt, sei es einer Aufhebungsvereinbarung oder einem neuen Vertrag.

Im Zuge der Zusammenlegung von Lokalredaktionen im Kölner Umland fallen nicht nur Redakteursstellen weg. Auch viele freie Journalisten und Pauschalisten müssen um ihre Aufträge bangen. Ein kleiner Teil der Pauschalisten soll in die neue tariflose Verlagstochter RRG (Rheinische Redaktionsgemeinschaft) übernommen werden. Zu welchen Konditionen, ist noch unklar.

Bei dem Treffen Ende Mai wurde deutlich, wie wenig bisher geklärt ist. Dazu gehört auch die Frage, wie man an welchem Standort künftig mit den Freien umgehen wird. Bisher herrschten auch in dieser Hinsicht erhebliche Unterschiede zwischen beiden Häusern (bei der Honorierung wie beim Status als Freie oder Pauschalisten). Und nicht nur das: selbst innerhalb eines Hauses gab es in den einzelnen Redaktionen unterschiedliche Gepflogenheiten. Klar ist nur: Da die fusionierten Redaktionen Termine künftig wohl nur noch einmal besetzen werden, läuft es auch bei den Freien auf einen Überhang hinaus.

Ein besonders großes Problem hat offenbar MDS: Der Verlag, der in den vergangenen Jahren in hohem Maße auf Pauschalisten setzte, will nun einen guten Teil davon loswerden. Während der Personalabbau unter den Redakteuren über Abfindungen und Altersteilzeit laufen soll, werden Pauschalisten dem Vernehmen nach eher rüde dazu aufgefordert, Aufhebungsverträge zu unterschreiben. Was die Gerüchteküche noch weiß: Als Anreiz bietet MDS an, die Pauschale trotz Freistellung einige Monate weiter zu bezahlen. Dies soll häufiger mit Hinweisen verbunden sein wie: „Sprechen Sie mit niemandem darüber!“ und „Unterschreiben Sie schnell, sonst gilt das Angebot nicht mehr!“

Dr. Anja Zimmer, Geschäftsführerin des DJV-NRW, machte bei der Kölner Veranstaltung deutlich: „Ein Angebot, das nur kurz gilt, ist selten ein gutes Angebot.“ Und sie versicherte: „Jedes Mitglied, das sich bei uns meldet, bekommt auch ganz kurzfristig noch eine Beratung.“

Ausführlich erörterte die Landesgeschäftsführerin die Optionen für jene, die KStA oder KR als Auftraggeber verlieren. „Vor allem bei Pauschalisten lohnt sich die Prüfung, ob eine Scheinselbständigkeit vorgelegen hat. Und auch bei manchen eng eingebundenen Freien mag das der Fall sein. Wer diesen Status belegen kann und klagt, hat zumindest Aussichten auf ein gutes Vergleichsangebot, erklärte Dr. Zimmer.

Um Belege zu haben, sollte man sich in den letzten Tagen der Beschäftigung bemühen, Beweise zu sichern. Etwa Dienstpläne, Screenshots vom redaktionsinternen Telefonbuch oder Mailwechsel z.B. über Urlaubsanträge oder Arbeitsanweisungen – alles, was die enge Einbindung belegt.

Klagen kann man nicht nur bei vermuteter Scheinselbstständigkeit, sondern auch wegen zu niedriger Honorare: Freie und Pauschalisten sollten deshalb prüfen, ob ihnen Honorarnachzahlungen nach den Vergütungsregeln für hauptberufliche Freie an Tageszeitungen zustehen. Hierzu berät der DJV genauso wie zu möglichen Berufsstatusklagen.